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Arbeiten in Deutschland9. Juli 2026 · 7 Min. LesezeitRead this article in English

Kündigungsfrist und Eintrittstermin: die Frage nach der Verfügbarkeit ehrlich beantworten

JobWin Team · Research

Deutsche Bewerbungsformulare fragen fast immer nach dem frühestmöglichen Eintrittstermin. Bewerber behandeln das Feld wie Smalltalk und antworten optimistisch. Arbeitgeber behandeln es wie eine Planungsgröße. Die Lücke zwischen beidem richtet echten Schaden an: das zurückgezogene Angebot, weil aus "sofort" doch drei Monate wurden — oder das frühe Aus, weil jemand einen viel späteren Termin nannte, als seine Frist hergibt. Die Lösung: verstehen, wie Kündigungsfristen funktionieren. Denn für Beschäftigte ist der früheste Eintritt Arithmetik, keine Hoffnung.

Die gesetzliche Grundlinie: §622 BGB

Das BGB setzt den Standard. Nach §622 Abs. 1 beträgt die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Anker-Termine sind entscheidend: Eine Kündigung am 3. und eine am 20. können das Arbeitsverhältnis am selben Tag beenden. In einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten verkürzt Abs. 3 die Frist auf zwei Wochen, taggenau. Und Abs. 2 verlängert die Frist des ARBEITGEBERS mit deiner Betriebszugehörigkeit — ein Monat nach zwei Jahren, stufenweise bis sieben Monate nach zwanzig Jahren —, während deine gesetzliche Frist bei vier Wochen bleibt, solange der Vertrag nichts anderes sagt.

Warum dein Vertrag vermutlich etwas anderes sagt

Das Gesetz ist nur der Boden. Arbeitsverträge verlängern die Frist des Arbeitnehmers routinemäßig — am häufigsten, indem die verlängerten Arbeitgeberfristen für beide Seiten vereinbart werden. Das ist zulässig und Standard; die harte Grenze aus §622 Abs. 6: Deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers. Tarifverträge können in beide Richtungen ganz andere Fristen setzen. Die einzig verbindliche Antwort auf "Wie lang ist meine Frist?" steht also in deinem eigenen Vertrag und einem etwaigen Tarifvertrag. Lies die Klausel, bevor du irgendein Datum in ein Formular tippst — drei Monate zum Quartalsende sind in Senior-Rollen verbreitete Realität und überraschen alle, die mit vier Wochen gerechnet haben.

Den ehrlichen Termin ausrechnen

Die Rechnung: Nimm heute, unterstelle, dass du am Tag der Vertragsunterschrift kündigst, wende deine vertragliche Frist mit ihrem Anker-Termin an — der Tag nach dem Ende des alten Vertrags ist dein frühester Eintritt. In Worten: Bei drei Monaten zum Monatsende heißt Unterschrift Mitte August, dass der alte Job am letzten Novembertag endet — frühester Eintritt: 1. Dezember. Daraus folgen zwei Ehrlichkeitsregeln. Antworte nicht "sofort", solange du angestellt bist — das ist entweder unwahr oder kündigt einen Vertragsbruch an, und genau so liest es HR. Und polstere den Termin nicht "zur Sicherheit": Nenn das errechnete Datum. Der Puffer liest sich als geringes Interesse.

Die Hebel, die den Termin bewegen können

Ein früherer Ausstieg ist manchmal verhandelbar — mit dem aktuellen Arbeitgeber, nicht einseitig. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu jedem vereinbarten Datum; wo Projekte auslaufen, wird oft zugestimmt. Resturlaub kann den praktischen Ausstieg vorziehen. Was du nicht tun solltest: einem neuen Arbeitgeber einen frühen Termin versprechen, der von einer Verhandlung abhängt, die du noch nicht geführt hast. Die ehrliche Formular-Antwort ist das errechnete Datum, optional mit einem Zusatz: "früherer Eintritt nach Vereinbarung möglich". Eine Warnung für alle, die ohne neuen Vertrag kündigen oder einen Aufhebungsvertrag erwägen: Beides kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen — prüfe die Regeln bei der Bundesagentur für Arbeit, und hol dir Rat für alles Ungewöhnliche.

Das Formularfeld gut beantworten

Best Practice ist unspektakulär: das errechnete Datum nennen ("ab sofort" nur, wenn du wirklich frei bist), in jeder Bewerbung identisch bleiben, und die Rechnung im Gespräch erklären können — wer seine eigene Frist beherrscht, wirkt professionell. Liegt dein Termin wegen einer langen Vertragsfrist weit draußen: sag es schlicht. Deutsche Arbeitgeber planen ständig um Drei-Monats-Fristen herum. Konsistenz darf man automatisieren wie jede Standardantwort: JobWin speichert deine Verfügbarkeit einmal und trägt sie in jedes Formular gleich ein — damit das Datum aus dem März nicht dem aus dem Mai widerspricht.

Die Frage nach dem Eintrittstermin ist eine der wenigen in einer Bewerbung mit objektiv richtiger Antwort. Rechne sie einmal aus, gib sie überall gleich an — und überlass die unangenehmen Telefonate denen, die geraten haben.

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